3. Der Vertrag beginnt am 1. September 2026.
Bei einem später individuell vereinbarten Eintritt gilt das im Anmeldeformular bestätigte Eintrittsdatum.
4. Die endgültige Zuordnung zu einer Trainingsgruppe erfolgt durch den Verein unter Berücksichtigung des Geburtsjahrgangs sowie sportlicher, pädagogischer und organisatorischer Gesichtspunkte. IsarKicker wirkt hierbei als vom Verein eingesetzter Leistungserbringer mit.
5. Ein bestimmter sportlicher Erfolg, eine bestimmte Leistungsentwicklung, eine bestimmte Spielposition, eine feste Einsatzzeit oder die Berufung in einen Spieltagskader werden nicht geschuldet.
§ 2 Stellung von IsarKicker und Weisungsbefugnis
- Ausschließlicher Vertragspartner des Vertragspartners ist der SV München West e.V. IsarKicker und die eingesetzten Trainerinnen, Trainer, Übungsleiterinnen und Übungsleiter handeln bei der Durchführung des Angebots im Auftrag des Vereins. Zwischen dem Vertragspartner beziehungsweise dem Kind und IsarKicker entsteht kein eigener Teilnahmevertrag.
- Die von IsarKicker eingesetzten Trainerinnen, Trainer, Übungsleiterinnen und Übungsleiter sind während des Trainings, des Spielbetriebs und der unmittelbar damit verbundenen organisatorischen Abläufe gegenüber dem Kind weisungsbefugt.
- Die Weisungsbefugnis umfasst insbesondere altersgerechte und angemessene Anweisungen zu Trainings- und Spielabläufen, Mannschafts- und Gruppeneinteilungen, Sicherheit und Unfallvermeidung, Nutzung der Sportanlage und Sportgeräte, Pausen, Verhalten gegenüber anderen Beteiligten sowie Aufstellung, Spielposition und Einsatz im Spielbetrieb.
- Das Kind hat den angemessenen Anweisungen Folge zu leisten. Bei einer konkreten Gefährdung, erheblichen Störung oder wiederholten Missachtung berechtigter Anweisungen darf die verantwortliche Person das Kind vorübergehend von einzelnen Übungen, vom laufenden Training oder vom Spielbetrieb ausschließen. Die Eltern werden hierüber möglichst zeitnah informiert.
- Eine dauerhafte Beendigung der Teilnahme oder eine Vertragskündigung kann ausschließlich durch den SV München West e.V. erklärt werden.
- Die eingesetzten Personen sind nicht berechtigt, im eigenen Namen Teilnahmeverträge zu schließen oder zu kündigen, Teilnahmebeträge einzuziehen, Beitragsbefreiungen zuzusagen oder sonstige Vertragsänderungen verbindlich zu vereinbaren.
§ 3 Leistungsumfang und Zusatzangebote
- Der Verein stellt das nach § 1 ausgewählte Projektangebot organisatorisch bereit und lässt es durch IsarKicker sportlich durchführen. Die konkreten Trainingstage, Trainingszeiten, Treffpunkte und Spieltermine werden gesondert bekannt gegeben.
- Aus sachlichen Gründen können Trainer, Trainingszeiten, Trainingsorte, Gruppenzusammensetzungen und organisatorische Abläufe geändert werden, soweit das vereinbarte Projektangebot im Wesentlichen erhalten bleibt und die Änderung zumutbar ist.
- Bei allen Projektmannschaften kann der Spielbetrieb die sportliche Vorbereitung und die grundsätzliche Möglichkeit zur Teilnahme an Freundschafts-, Turnier- und Verbandsspielen, umfassen. Über Kader, Aufstellung, Position und Einsatzzeit entscheiden die sportlich verantwortlichen Personen.
- Feriencamps, Ferienprogramme, Trainingslager, Ausflüge, Sondertrainings und sonstige Zusatzveranstaltungen sind nicht in den monatlichen Teilnahmebeträgen enthalten. Sie können freiwillig und gegen gesonderte Gebühr gebucht werden. Preis, Leistung, Zahlungsbedingungen und etwaige Stornierungsbedingungen werden für das jeweilige Zusatzangebot separat mitgeteilt.
- Ein Anspruch auf einen Platz in einem Feriencamp oder einem anderen Zusatzangebot besteht nicht. Die Nichtbuchung oder Nichtteilnahme hat keinen Einfluss auf diesen Vertrag und den monatlichen Teilnahmebetrag.
- Wird ein Zusatzangebot von IsarKicker ausdrücklich im eigenen Namen angeboten und abgerechnet, kommt der Vertrag über dieses Zusatzangebot ausschließlich mit IsarKicker zustande. Der vorliegende Teilnahmevertrag bleibt davon unberührt.
§ 4 Beginn und Ende der Leistung und Betreuung
- Die vereinbarte Leistung und Betreuung beginnen grundsätzlich mit dem offiziell mitgeteilten Beginn des jeweiligen Trainings, Spiels oder der Veranstaltung, sobald sich das Kind am vereinbarten Treffpunkt bei der verantwortlichen Trainerin oder dem verantwortlichen Trainer eingefunden hat.
- Das bloße Absetzen des Kindes auf einem Parkplatz, vor dem Eingang oder außerhalb des vereinbarten Treffpunkts begründet noch keine Betreuung.
- Die Leistung und Betreuung enden grundsätzlich mit dem offiziell mitgeteilten Ende des Trainings, des Spiels oder der Veranstaltung. Bei abholpflichtigen Kindern endet die Betreuung mit der Übergabe an eine sorge- oder abholberechtigte Person.
- Eine angemessene Verlängerung ist zulässig, wenn dies aufgrund der tatsächlichen Umstände erforderlich ist. Dazu zählen insbesondere Nachspielzeit, Spielunterbrechungen, Verzögerungen eines vorhergehenden Spiels, Verletzungen oder Erste-Hilfe-Maßnahmen, Witterung, eine notwendige Mannschaftsbesprechung, Verzögerungen der Sportanlage oder eine verspätete Abholung.
- Ist die Verlängerung vorhersehbar oder nicht nur geringfügig, werden die Eltern beziehungsweise die gesetzliche Vertretung möglichst zeitnah informiert. Während einer erforderlichen angemessenen Verlängerung besteht die Betreuung fort.
- Die Eltern sind verpflichtet, das Kind pünktlich abzuholen, sofern keine Erlaubnis zum selbstständigen Verlassen vorliegt. Wiederholte erhebliche Verspätungen können nach vorherigem Hinweis als Verletzung der Mitwirkungspflichten behandelt werden.